- Hufe
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1. dem Bedarf einer Familie entsprechender Anteil des Bauern an der Gemeindeflur, 15-60 Morgen2. altes Feldmaß, 1700 a[<ahd. huoba „Stück Land von gewisser Größe“ <idg. *kapa-, *kapo-]
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Hu|fe, die; -, -n [in md.-niederd. Lautung standardspr. geworden; mhd. huobe, ahd. huoba, wohl urspr. = eingezäuntes Land]:(im MA.) an den Bedürfnissen einer durchschnittlichen bäuerlichen Familie gemessene Menge Land (altes, 7 bis 15 Hektar umfassendes Feldmaß).* * *
Hufe[althochdeutsch huoba, wohl ursprünglich »eingezäuntes Land«], Hube, mittellateinisch Mạnsus, im Mittelalter Bezeichnung für die zur Lebenshaltung der bäuerlichen Familie ausreichende Hofstätte mit Ackerflächen und dem Nutzungsrecht an Allmende und Mark. Seit der fränkischen Zeit bildete die Hufe die Bemessungsgrundlage von Diensten und Abgaben. Ursprünglich keine feste Maßeinheit, entwickelte sich die Hufe im frühen Mittelalter zu einer Durchschnittsgröße von etwa 7-10 ha; bei Rodungsland, v. a. im Bereich der deutschen Ostsiedlung, umfasste die Königshufe (fränkische Hufe) als ritterliche Stelle etwa 20 ha. Schon in nachkarolingischer Zeit setzte sich die Teilung der Hufe durch fortschreitende Halbierung sowie die Vereinigung mehrerer Hufe in einer Hand durch, sodass der Begriff auch als Abstraktum verwendet wurde. Je nach Zustand unterschied man zwischen Vollhufe mit Vollbauer (auch Vollspänner; Hüfner, Hufner), Halbhufe mit Halbbauer (auch Halbspänner) usw. Im 15./16. Jahrhundert wurde die Hufe in die sich ausprägende staatliche Grundsteuer einbezogen und steuerliche Berechnungsgrundlage, zu deren Erhebung Urbare und Kataster angelegt wurden (Steuerhufe; Huferegister als historische Quellen). Auch für grundherrliche Leistungen wurde die Hufe zur Belastungseinheit (Zins- und Diensthufe).* * *
Universal-Lexikon. 2012.